Mietzinsanpassung berechnen
— kostenlos in 30 Sekunden
Erstellen Sie eine Orientierungsrechnung auf Basis des Referenzzinssatzes und Ihrer nachgewiesenen Werte.
1.25%
Aktueller Referenzzinssatz (Stand Juni 2026)
2.91%
Mietzinsreduktion pro 0.25% Senkung
OR 269d
Gesetzliche Grundlage für Mietzinsanpassungen
Die Referenzzins-Komponente folgt den publizierten Überwälzungssätzen. Teuerung und allgemeine Kosten fliessen nur ein, wenn Sie dafür konkrete Werte eingeben.
Vertragsabschluss oder letzte Anpassung
So funktioniert die Mietzinsanpassung
Referenzzinssatz prüfen
Der Referenzzinssatz wird quartalsweise vom Bund publiziert. Vergleichen Sie den aktuellen Satz mit dem Satz bei Vertragsabschluss oder letzter Anpassung.
Orientierungswert berechnen
Steigende Referenzzinssätze werden mit 3% je Viertelpunkt berücksichtigt; bei Senkungen gelten die inversen Überwälzungssätze. Teuerung und Kosten fliessen nur mit konkreten Eingaben ein.
Formgerecht mitteilen
Die Anpassung muss auf dem amtlichen Formular des Kantons mitgeteilt werden — mit Begründung und Hinweis auf die Anfechtungsmöglichkeit.
Eine Erhöhung kann sich auf veränderte Kostenfaktoren oder wertvermehrende Investitionen stützen. Ob und in welchem Umfang sie im konkreten Mietverhältnis möglich ist, muss individuell geprüft werden. Die Mitteilung muss die gesetzlichen Form- und Fristvorgaben erfüllen.
Ja. Eine einseitige Mietzinserhöhung muss nach Art. 269d OR mit dem kantonal genehmigten Formular mitgeteilt und begründet werden.
Ja. Der Mieter hat 30 Tage ab Erhalt der Mitteilung Zeit, die Erhöhung bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. Die Behörde prüft dann, ob die Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Der aktuelle Referenzzinssatz beträgt 1.25% (Stand Juni 2026). Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen quartalsweise publiziert und basiert auf dem hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken.
Mietzinsanpassungen korrekt und fristgerecht?
Valtis übernimmt — von der Berechnung bis zum Versand.